port Szczecin
Inkassoverfahren
Verfahren zur Meldung von Schiffsabfällen und Verfahren zum Sammeln von Schiffsabfällen.
Inkassoverfahren
Verfahren zur Meldung von auf Schiffen anfallenden Abfällen, Verfahren zur Sammlung von Schiffsabfällen und Information über unzureichende Kapazitäten der Hafenauffangeinrichtungen für Abfälle

Informieren mit dem PHICS-System (Kontroll- und Informationssystem) vor der Einfahrt in den Seehafen

Der Kapitän/Agent des Schiffes, der vom Meer zum Seehafen in Szczecin oder zum Seehafen in Swinemünde anläuft, ist verpflichtet, "Vor der Einfahrt in den Hafen zu meldende Informationen", so genannte "Benachrichtigung", unter Verwendung eines Kontrollsystems zu übermitteln und Informationen für polnische Häfen (PHICS)

Der Kapitän/Agent des Schiffes ist dafür verantwortlich, in der „Meldung“ genaue und wahrheitsgetreue Angaben zu Art, Menge und Zusammensetzung des an Bord befindlichen Abfalls zu machen.

Die Fristen für die Übermittlung der Benachrichtigung an das PHICS-System:

mindestens 24 Stunden bevor ein Schiff in den Hafen einläuft,

unmittelbar nach Erhalt der den Bestimmungshafen bestimmenden Information durch den Schiffskapitän, wenn diese nicht 24 Stunden vor Erreichen des Bestimmungshafens bekannt war,

spätestens vor dem Verlassen des letzten Hafens - wenn die Fahrtzeit zum Bestimmungshafen weniger als 24 Stunden beträgt.

Information über das Hafensystem für die Schiffe, die nicht in den Seehafen einlaufen

Kapitän/Agent des Schiffes, das nicht in den Seehafen einläuft, z. B. Schiffe des Seehafendienstes (Kräne, Schlepper, Kahn, Pontons usw.), Schiffe am Liegeplatz oder repariert, die Abfälle in Hafenauffangeinrichtungen entsorgen möchten, müssen das elektronische Formular ausfüllen " Erklärung der Abfallentsorgung im Seehafen von und senden Sie es per E-Mail an:

Die Hafenverwaltung – Stettin und Swinemünde (Swinemünde)

E-Mail: dyspozytor@port.szczecin.pl

http://dyspozytor@port.szczecin.pl/

.

Die Abfallannahme von den oben genannten Schiffen erfolgt in Absprache mit dem Kapitän/Agenten des Schiffes und hinsichtlich der Zeit, die erforderlich ist, um die Abfallsammelstellen auf die Abfallannahme von Schiffen vorzubereiten.

Bestätigung der Abfallannahme von Schiffen und Information über unzureichende Kapazität der Hafenauffangeinrichtungen

Die Formulare "Angaben vor Einfahrt in den Hafen" und "Erklärung über die Entsorgung im Seehafen von ..." stellen einen Auftrag der Abfallannahmestelle dar.

Das Abfallsammelunternehmen stimmt den Termin für die Abfallsammlung mit dem Kapitän/Agenten des Schiffes ab. Nach erfolgter Leistung erhält der Schiffskapitän eine „Bestätigung über die Abfallentnahme vom Schiff“ mit Angabe der Mengen und Arten der gesammelten Abfälle sowie der nicht eingehaltenen Bedingungen und Auflagen.

Der Kapitän des Schiffes oder sein Beauftragter ist verpflichtet, die vom Abfallempfänger am Wasser ausgestellte "Bestätigung der Abfallannahme vom Schiff" zu unterzeichnen, in der dem Publikum alle im Formular "Bestätigung" erforderlichen Daten mitgeteilt werden.

Sollte die in der „Meldung“ angegebene Abfallannahme nicht möglich sein oder für eine bestimmte Abfallart keine andere Annahmemöglichkeit bestehen, informiert das Sammelunternehmen den Kapitän/Agenten des Schiffes hierüber. Die Abteilung Port Dyspatcher stellt dem Kapitän/Agenten eine "Bescheinigung über die Unmöglichkeit der Abfallannahme vom Schiff" in polnischer und englischer Sprache aus, in der der nächstgelegene Hafen oder Seehafen für die Abfallentsorgung angegeben ist.

Cookie-Richtlinie

Wir verwenden Cookies auf dieser Website. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.